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# 102. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen Ambulanzgebührenverordnung 2023

102. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. September 2024, mit der die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023 geändert wird

> Auf Grund des § 79 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und § 77 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 20/2022, wird verordnet:

> Die Steiermärkische Ambulanzgebührenverordnung 2023, LGBl. Nr. 48/2023, wird wie folgt geändert:

1. Das Inhaltsverzeichnis wird geändert wie folgt:

Nach dem Eintrag „§ 9 Inkrafttreten“ wird die Zeile „§ 9a Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.

2. Dem § 5 wird folgende Z 5 angefügt:

3. Nach § 9 wird folgender § 9a eingefügt:

## „§ 9a {#art_9a}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 102/2024 treten das Inhaltsverzeichnis, § 5 Z 5 und die Anlagen 1 bis 4 mit 1. September 2024 in Kraft.“

4. Die Anlagen 1 bis 4 werden neu erlassen.