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# 106. Kundmachung:Vereinigung der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Söchau

106. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2024 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Söchau, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Fürstenfeld und der Gemeinde Söchau auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2025 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Fürstenfeld“.