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# 124. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

124. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. November 2024 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu den im § 1 angeführten Grenzänderungen aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 die Genehmigung erteilt.