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# 130. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinde Altaussee, beide politischer Bezirk Liezen

130. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2024 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinde Altaussee, beide politischer Bezirk Liezen

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2024, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Bad Aussee und der Gemeinde Altaussee haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke Nr. 100/49 und 100/52 werden aus der KG Obertressen, Stadtgemeinde Bad Aussee, ausgeschieden und in die KG Altaussee, Gemeinde Altaussee, eingegliedert und

die Grundstücke Nr. 926/2, 926/3, 926/4 und 926/5 werden aus der KG Altaussee, Gemeinde Altaussee, ausgeschieden und in die KG Obertressen, Stadtgemeinde Bad Aussee, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Liezen aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 1192 und 1193/2023/67, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2025 die Genehmigung erteilt.