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# 136. Verordnung:Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

136. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2024, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 115/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „794 Euro“ durch den Betrag „824 Euro“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „595 Euro“ durch den Betrag „616 Euro“ ersetzt.

3. In § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „726 Euro“ durch den Betrag „754 Euro“ ersetzt.

4. In § 1 Abs. 1 Z 4 wird der Betrag „527 Euro“ durch den Betrag „546 Euro“ ersetzt.

5. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird der Betrag „483 Euro“ durch den Betrag „501 Euro“ ersetzt.

6. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird der Betrag „344 Euro“ durch den Betrag „357 Euro“ ersetzt.

7. In § 2 wird der Betrag „67 Euro“ durch den Betrag „70 Euro“ ersetzt.

8. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „356 Euro“ durch den Betrag „370 Euro“ ersetzt.

9. Dem § 4a wird folgender Abs. 12 angefügt:

„(12) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 136/2024 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2024 in Kraft.“