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# 142. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen Kehrtarifverordnung 2018

142. Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 16. Dezember 2024, mit der die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018 geändert wird

> Auf Grund des § 125 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 130/2024, wird verordnet:

> Die Steiermärkische Kehrtarifverordnung 2018, LGBl. Nr. 66/2018, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 112/2023, wird wie folgt geändert:

1. Dem §10a wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 142/2024 tritt die Anlage 1 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.“

2. Die Anlage 1 wird neu erlassen.

### Anlage 1 {#prov_anlage_1}

#### Kehrtarife

#### A Tarife für die Durchführung von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten gemäß § 2 Z 7 lit. a (§ 7 Steiermärkische Kehrordnung 2018 – StKO 2018)

#### 1. Raumheizgeräte und deren Abgasanlagen

a)

Für die ersten zwei Abgasanlagen je Objekt mit eigener Hausnummer:

Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage

€ 16,63

für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage

€ 2,48

b)

Für alle weiteren Abgasanlagen sowie Abgasanlagen für Raumheizgeräte neben Abgasanlagen für Feuerungsanlagen laut Z 2 und 3 die im Objekt mit der gleichen Hausnummer zur gleichen Zeit zu kehren und/oder zu überprüfen sind:

Grundgeschoß einschließlich zwei weiterer Geschoße je Abgasanlage

€ 4,71

für jedes weitere Geschoß je Abgasanlage

€ 2,48

c)

Abgasanlagen, die bestiegen und beschloffen wurden:

Grundgeschoß

€ 28,27

Rest nach Zeitaufwand

d)

Überprüfen von Raumheizgeräten

€ 7,69

#### 2. Feuerungsanlagen

Maximale Nennheizleistung

Feste Brennstoffe

Flüssige Brennstoffe

Pellets, Hackschnitzel und Holzvergaser

Gasförmige Brennstoffe

a)

für die ersten 30 kW

€ 42,29

€ 42,66

€ 51,70

€ 58,10

b)

von 31 bis 40 kW

€ 46,14

€ 46,63

€ 56,55

€ 61,52

c)

von 41 bis 50 kW

€ 50,10

€ 50,47

€ 61,27

€ 65,49

d)

von 51 bis 60 kW

€ 53,82

€ 54,19

€ 65,85

€ 69,34

e)

von 61 bis 70 kW

€ 57,80

€ 58,16

€ 70,70

€ 73,04

f)

von 71 bis 80 kW

€ 61,52

€ 61,88

€ 75,26

€ 77,03

g)

von 81 bis 90 kW

€ 65,49

€ 65,85

€ 79,84

€ 80,87

h)

von 91 bis 100 kW

€ 69,34

€ 69,83

€ 84,66

€ 84,72

i)

von 101 bis 110 kW

€ 70,69

€ 71,06

€ 86,31

€ 85,95

j)

von 111 bis 120 kW

€ 71,81

€ 72,19

€ 87,79

€ 87,18

k)

je weitere 10 kW

€ 3,97

€ 3,97

€ 3,97

€ 3,97

#### 3. Abgasanlagen und Verbindungsstücke

Bei der Überprüfung und der Kehrung von Abgasanlagen und den dazugehörigen Verbindungsstücken gemäß § 7 Abs. 2 Z 2a und 2b StKO 2018 sind die jeweils anzuwendenden Tarife nach Punkt A 2 um 20 % zu verringern.

#### 4. Überprüfungen

Optische Überprüfung gemäß § 7 StKO 2018

€ 17,99

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

#### B Sonstige Tarife

1.

Sonstige Arbeiten, die nicht in Anlage 1 aufgezählt sind, wie zum Beispiel Ausscheren (Abziehen) von Abgasanlagen, Einsatz von Inspektionskameras; Ausbrennen oder Rauchdichtprobe nach ÖNORM B 8201 „Rauch- und Abgasfänge – Prüfung auf freien Querschnitt und auf Betriebsdichtheit“ vom 1. Dezember 2000; Überprüfung der Anschlussstellen; dauerhafte topografische Bezeichnung je Abgasanlage sowie für alle anderen Rauchfangkehrerarbeiten und Tätigkeiten als Überwachungsstelle nach dem Steiermärkischen Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021 und auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen

€ 17,99

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

2.

Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe nach ÖNORM H 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen, Ausgabe 2021 07 15

€ 42,79

3.

Messtechnische Untersuchungen der Rauch- und Abgase von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach ÖNORM H 7510-2, Überprüfung von Heizungsanlagen Teil 2: Einfache Überprüfung von Feuerungsanlagen und Verbrennungskraftmaschinen, Ausgabe 2021 07 15

€ 55,19

4.

Erstellung des schriftlichen Berichts beim Rauchfangkehrerwechsel gemäß § 124 Gewerbeordnung 1994

€ 32,12

#### C Stundensatz

Stundensatz

€ 17,99

je angefangene viertel Stunde und Arbeitskraft

#### D Mindesttarif

Mindesttarif

€ 37,44