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# 16. Verordung:Änderung der Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst

16. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Februar 2025, mit der die Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst geändert wird

> Auf Grund des § 34 Abs. 8 Steiermärkisches Jagdgesetz 1986, LGBl. Nr. 23/1986, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 133/2024, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Durchführung der Prüfungen für den Jagdschutzdienst, LGBl. Nr. 10/1951, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 47/2001, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lit. c lautet:

2. In § 5 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Prüfung wird vor den einzelnen Kommissionsmitgliedern abgelegt.“

3. In § 7 Abs. 2 entfällt die Wortfolge „nach dem Muster Anhang A“.

4. In § 7 Abs. 4 entfällt die Wortfolge „nach dem Muster Anhang B“.

5. Dem § 13 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 16/2025 treten § 1 Abs. 2 lit. c, § 5 Abs. 1 und § 7 Abs. 2 und 4 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 21. Februar 2025, in Kraft; gleichzeitig treten Anhang A und B außer Kraft.“

6. Anhang A und B entfallen.