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# 32. Gesetz:Änderung des Steiermärkischen Seveso-Betriebe Gesetzes 2017

# (XIX. GPStLT RV EZ 363/1 AB EZ 363/2)

# [CELEX-Nr.: 32012L0018]

32. Gesetz vom 29. April 2025, mit dem das Steiermärkische Seveso-Betriebe Gesetz 2017 geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Das Steiermärkische Seveso-Betriebe Gesetz 2017, LGBl. Nr. 61/2017, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach dem Eintrag „§ 18 Inkrafttreten“ die Zeile „§ 19 Inkrafttreten von Novellen“ eingefügt.

2. § 2 Z 20 lautet:

3. In § 6 Abs. 3 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Die Betriebsinhaberin/der Betriebsinhaber“ durch die Wortfolge „Die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber“ ersetzt.

4. In § 6 Abs. 3 Z 4 wird der Punkt am Ende des Satzes durch einen Strichpunkt ersetzt.

5. Nach § 6 Abs. 3 Z 4 wird folgende Z 5 eingefügt:

6. Nach § 18 wird folgender § 19 angefügt:

## „§ 19 {#art_19}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2025 treten das Inhaltsverzeichnis, § 2 Z 20 und § 6 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. Mai 2025, in Kraft.“