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# 45. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Tillmitsch und der Marktgemeinde Gralla, beide politischer Bezirk Leibnitz

45. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. Juni 2025 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Tillmitsch und der Marktgemeinde Gralla, beide politischer Bezirk Leibnitz

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 122/2024, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Tillmitsch und der Marktgemeinde Gralla haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke Nr. 651, 2302 und 2319 werden aus der KG Tillmitsch, Gemeinde Tillmitsch, ausgeschieden und in die KG Obergralla, Marktgemeinde Gralla, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 82/2025/66, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2026 die Genehmigung erteilt.