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# 76. Verordnung:Verordnung mit der die Festlegung von Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 2 in Ludersdorf-Wilfersdorf geändert wird

76. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2025, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 2 und deren Größe festgelegt werden, geändert wird

> Auf Grund des § 13a Abs. 1 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:

> Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008, mit der für die Gemeinde Ludersdorf-Wilfersdorf Flächen für die Errichtung von Gebäuden für Betriebe des Einzelhandels in der Form eines Einkaufszentrums 2 und deren Größe festgelegt werden, LGBl. Nr. 15/2009, wird wie folgt geändert:

1. Der Text des § 3 enthält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Oktober 2025, außer Kraft.“