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# 78. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Straden und der Gemeinde Deutsch Goritz, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

78. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Oktober 2025 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Straden und der Gemeinde Deutsch Goritz, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Straden und der Gemeinde Deutsch Goritz haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu den im § 1 angeführten Grenzänderungen aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2026 die Genehmigung erteilt.