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# 83. Verordnung:Änderung der Verordnung, mit der das Mürzer Oberland das Prädikat „Naturpark“ erhält

83. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 16. Oktober 2025, mit der die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der das Mürzer Oberland im politischen Bezirk Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält, geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes 2017, LGBl. Nr. 71/2017, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/2025, wird verordnet:

> Die Verordnung, mit der das Mürzer Oberland im politischen Bezirk Mürzzuschlag das Prädikat „Naturpark“ erhält, LGBl. Nr. 89/2003, wird wie folgt geändert:

1. Im Titel wird die Wortfolge „im politischen Bezirk Mürzzuschlag“ durch die Wortfolge „im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag“ ersetzt.

2. § 1 lautet:

## „§ 1 {#art_1}

Ein in der Marktgemeinde Neuberg an der Mürz, im Bezirk Bruck-Mürzzuschlag, gelegenes Gebiet erhält das Prädikat „Naturpark“. Dieses Gebiet wird als Naturpark „Mürzer Oberland“ bezeichnet.“

3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:

## „§ 1a {#art_1a}

Die Abgrenzung des Naturparkgebietes erfolgt durch die planliche Darstellung im Maßstab 1:70:000 (Anlage 1) und eine koordinatenbezogene Darstellung (Anlage 2). Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung maßgeblich.“

4. Nach § 2 wird folgender § 3 angefügt:

## „§ 3 {#art_3}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 83/2025 treten die Änderungen im Titel, § 1, § 1a sowie die Anlagen 1 und 2 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 28. Oktober 2025, in Kraft.“

5. Die Anlagen 1 und 2 werden erlassen.