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# 89. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Hengsberg und der Marktgemeinde Wildon, beide politischer Bezirk Leibnitz

89. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. November 2025 über die Änderung der Grenze zwischen der Gemeinde Hengsberg und der Marktgemeinde Wildon, beide politischer Bezirk Leibnitz

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Hengsberg und der Marktgemeinde Wildon haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Die Grundstücke Nr. 429 und 431 werden aus der KG Schönberg, Gemeinde Hengsberg, ausgeschieden und in die KG Weitendorf, Marktgemeinde Wildon, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im Vermessungsamt Leibnitz aufliegenden technischen Unterlagen, GFN 2730/2025/66, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2026 die Genehmigung erteilt.