/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20251128_94/image001.jpg

# 94. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung

94. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. November 2025, mit der die Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 5 Abs. 3 und des § 8 Abs. 2 des Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetzes, LGBl. Nr. 51/2021, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:

> Die Steiermärkische Sozialunterstützungsgesetz-Durchführungsverordnung LGBl. Nr. 66/2021, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 22/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 3 Z 14 entfällt die Wortfolge „sowie Schulungszuschläge, die seitens des Arbeitsmarktservice für Bezugsberechtigte während einer Maßnahme der Nach- und Umschulung sowie zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt geleistet werden“.

2. In § 3 wird der Betrag „1.209,02 Euro“ durch den Betrag „1.229,89 Euro“ ersetzt.

3. Dem § 4a wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 94/2025 treten § 1 Abs. 3 Z 14 und § 3 mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“