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# 98. Verordnung:Änderung der Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

98. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. November 2025, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 136/2024, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 Z 1 wird der Betrag „824 Euro“ durch den Betrag „849 Euro“ ersetzt.

2. In § 1 Abs. 1 Z 2 wird der Betrag „616 Euro“ durch den Betrag „641 Euro“ ersetzt.

3. In § 1 Abs. 1 Z 3 wird der Betrag „754 Euro“ durch den Betrag „777 Euro“ ersetzt.

4. In § 1 Abs. 1 Z 4 wird der Betrag „546 Euro“ durch den Betrag „569 Euro“ ersetzt.

5. In § 1 Abs. 1 Z 5 wird der Betrag „501 Euro“ durch den Betrag „516 Euro“ ersetzt.

6. In § 1 Abs. 1 Z 6 wird der Betrag „357 Euro“ durch den Betrag „368 Euro“ ersetzt.

7. In § 2 wird der Betrag „70 Euro“ durch den Betrag „72 Euro“ ersetzt.

8. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „370 Euro“ durch den Betrag „381 Euro“ ersetzt.

9. Dem § 4a wird folgender Abs. 13 angefügt:

„(13) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 98/2025 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2025 in Kraft.“