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# 116. Gesetz:Änderung des Steiermärkischen Wohnunterstützungsgesetzes

# (XIX. GPStLT IA EZ 753/1 AB EZ 753/3)

116. Gesetz vom 21. Oktober 2025, mit dem das Steiermärkische Wohnunterstützungsgesetz geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Das Steiermärkische Wohnunterstützungsgesetz, LGBl. Nr. 106/2016, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 10 Z 2 entfällt die Wendung „die Höchstbeträge der Förderung (Abs. 6) und“.

2. Dem § 10 werden folgende Abs. 11 und 12 angefügt:

„(11) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 68/2025 ist § 8c mit 1. September 2025 in Kraft getreten.

(12) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 116/2025 tritt § 4 Abs. 10 Z 2 mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“