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# 123. Verordnung:Änderung der Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen (6. Novelle)

123. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2025, mit der die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen geändert wird (6. Novelle)

> Auf Grund des § 89a Abs. 7a und des § 94a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/60, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Festsetzung der Kosten für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen, LGBl. Nr. 26/2020, zuletzt in der Fassung LGBl Nr. 33/2025, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

## „§ 3a {#art_3a}

(1) Das Ausmaß der Kosten für die Räumung von Fahrzeugen, in denen sich insbesondere Hausrat, Abfälle, Unrat befindet und die Entsorgungsarbeiten, ist im angeschlossenen Tarif III (Anlage 3) festgelegt.

(2) Ist die Räumung des Fahrzeuges nur unter besonderem Aufwand zu bewerkstelligen, so sind die Kosten nach dem tatsächlichen und notwendigen Aufwand zu berechnen.“

2. Dem § 5 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) In der Fassung der Verordnung LGBl. 123/2025 treten § 3a und die Anlagen 1 bis 3 mit 1. Jänner 2026 in Kraft.“

3. Anlage 1 lautet:

## „TARIF I {#art_tarif_i}

### Ausmaß der Kosten für die Entfernung von Fahrzeugen (exklusive 20 % MwSt): {#prov_ausma_der_kosten_fur_die_entfernung_von_fahrzeugen_exklusive_20_mwst}

€ 249,36

€ 249,36

€ 322,09

€ 540,28

€ 249,36

€ 306,51

€ 306,51

€ 374,04

€ 592,23

€ 306,51

€ 24,00“

4. Anlage 2 lautet:

## „TARIF II {#art_tarif_ii}

### Ausmaß der Kosten der Aufbewahrung von Fahrzeugen pro Kalendertag (exklusive 20 % MwSt): {#prov_ausma_der_kosten_der_aufbewahrung_von_fahrzeugen_pro_kalendertag_exklusive_20_mwst}

€ 18,70

€ 18,70

€ 24,94

€ 31,17

€ 9,35

€ 14,55

€ 14,55

€ 19,74

€ 31,17

€ 7,27

€ 1,45“

5. Anlage 3 lautet:

## „TARIF III {#art_tarif_iii}

### Ausmaß der Kosten für die Räumung und Entsorgung (exklusive 20 % MwSt): {#prov_ausma_der_kosten_fur_die_raumung_und_entsorgung_exklusive_20_mwst}

Entsorgungsarbeiten je Stunde

€ 64,42“