# Badesee im Gebiet der Gemeinde Schlitters, Verkleinerung des

# Gewässerschutzbereiches

Verordnung der Landesregierung vom 25. Jänner 2000 über die Verkleinerung des Gewässerschutzbereiches für den Badesee im Gebiet der Gemeinde Schlitters

> Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 1997, LGBl. Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 8/1999, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

Der Gewässerschutzbereich des künstlich angelegten Badesees im Gebiet der Gemeinde Schlitters (Gst. Nr. 1614/1 GB Schlitters) wird auf einen Geländestreifen von 50 m, gemessen von der Uferlinie landeinwärts, verkleinert.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.