# Verwandtstellung von Lehrberufen sowie die Anrechnung von Lehrzeiten

Beachte

Der § 2 Abs. 2 der Verordnung LGBl. Nr. 78/2020 lautet:

"(2) Gleichzeitig tritt § 3 der Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen, die Anrechnung von Lehrzeiten sowie über Prüfungsvergütungen und Prüfungsgebühren, LGBl. Nr. 69/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 66/2013, außer Kraft."

Verordnung über die Verwandtstellung von Lehrberufen sowie die Anrechnung von Lehrzeiten

LGBl. Nr. 69/2000

> Aufgrund der §§ 3 Abs. 5, 21 Abs. 8 und 22 Abs. 3 des Tiroler Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 2000, LGBl. Nr. 32, wird verordnet:

## § 1 Verwandtstellung von Lehrberufen {#par_1}

Die in der Anlage A genannten Lehrberufe werden verwandt gestellt.

## § 2 Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeiten {#par_2}

(1) Das Ausmaß der Anrechnung von gleichen oder ähnlichen Lehrzeiten zwischen land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen untereinander wird in der Anlage B bestimmt.

(2) Das Ausmaß der Anrechnung von gleichen oder ähnlichen Lehrzeiten zwischen land- und forstwirtschaftlichen Lehrberufen und solchen gewerblicher Art wird in der Anlage C bestimmt.

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Die Prüfungsgebühr beträgt:

pro wiederholtem Teil der Facharbeiterprüfung € 36,50,

pro wiederholtem Teil der Meisterprüfung € 73,–,

pro wiederholtem Teil der Zusatzprüfung € 36,50–.

Im RIS seit

22.03.2012

## § 5 In-Kraft-Treten {#par_5}

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt § 15 der Verordnung der Lehrlings- und Fachausbildungsstelle in der Landeslandwirtschaftskammer, mit der Ausbildungsvorschriften und eine Prüfungsordnung über die Berufsausbildung in der Land- und Forstwirtschaft erlassen werden, Bote für Tirol Nr. 350/1994, in der Fassung der Verordnung Bote für Tirol Nr. 1871/1997, außer Kraft.

## Anl. 1 Verwandtstellung von Lehrberufen {#prov_anl_1}

## Anl. 2 Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeitenzwischen land- und forstwirtschaftlichenLehrberufen untereinander {#prov_anl_2}

Erlernter Beruf Lehrberufe mit um zwei Jahre verkürzter

Lehrzeit

Landwirtschaft Ländliche Hauswirtschaft, Feldgemüsebau,

Obstbau und Obstverwertung, Weinbau und

Kellerwirtschaft, Pferdewirtschaft,

Geflügelwirtschaft, Bienenwirtschaft,

Forstwirtschaft, Forstgarten- und

Forstpflegewirtschaft, Landwirtschaftliche

Lagerhaltung

Ländliche Haus-

wirtschaft Landwirtschaft, Gartenbau,

Feldgemüsebau, Obstbau und

Obstverwertung, Weinbau und

Kellerwirtschaft,

Geflügelwirtschaft, Bienenwirtschaft

Gartenbau Ländliche Hauswirtschaft, Obstbau und

Obstverwertung, Weinbau und

Kellerwirtschaft, Bienenwirtschaft,

Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

Landwirtschaftliche Lagerhaltung

Feldgemüsebau Landwirtschaft, Ländliche Hauswirtschaft,

Obstbau und Obstverwertung, Weinbau und

Kellerwirtschaft, Bienenwirtschaft,

Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

Landwirtschaftliche Lagerhaltung

Obstbau und

Obstverwertung Landwirtschaft, Ländliche Hauswirtschaft,

Gartenbau, Feldgemüsebau, Bienenwirtschaft,

Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

Landwirtschaftliche Lagerhaltung

Weinbau und

Kellerwirtschaft Landwirtschaft, Ländliche Hauswirtschaft,

Gartenbau, Feldgemüsebau, Bienenwirtschaft,

Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft,

Landwirtschaftliche Lagerhaltung

Molkerei und

Käsereiwirtschaft Landwirtschaftliche Lagerhaltung

Pferdewirtschaft Landwirtschaft

Geflügelwirtschaft Landwirtschaft, Ländliche Hauswirtschaft

Bienenwirtschaft Landwirtschaft, Ländliche Hauswirtschaft,

Gartenbau, Feldgemüsebau, Obstbau und

Obstverwertung, Weinbau und

Kellerwirtschaft

Forstwirtschaft Landwirtschaft

Forstgarten- und

Forstpflegewirt-

schaft Landwirtschaft, Gartenbau, Feldgemüsebau,

Obstbau und Obstverwertung, Weinbau und

Kellerwirtschaft

Landwirtschaftliche Lagerhaltung Landwirtschaft, Gartenbau, Feldgemüsebau,

Obstbau und Obstverwertung, Weinbau und Kellerwirtschaft, Molkerei- und Käsereiwirtschaft

Erlernter Beruf Lehrberufe mit um drei Jahre verkürzter

Lehrzeit (Vollanrechnung)

Gartenbau Feldgemüsebau

Feldgemüsebau Gartenbau

Obstbau und

Obstverwertung Weinbau und Kellerwirtschaft

Weinbau und

Kellerwirtschaft Obstbau und Obstverwertung

Forstwirtschaft Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Forstgarten- und

Forstpflege

wirtschaft Forstwirtschaft

## Anl. 3 Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeitenin Lehrberufen gewerblicher Art aufland- und forstwirtschaftliche Lehrberufe {#prov_anl_3}

Erlernter Beruf Lehrberufe mit um drei Jahre verkürzter

Lehrzeit

Blumenbinder und -händler

(Florist), Friedhofs- und

Ziergärtner, Landschaftsgärtner

(Garten- und Grünflächengestalter) Gartenbau

Chemielaborant, Molkereifachmann Molkerei- und

Käsereiwirtschaft