# Sektorales Fahrverbot, Entscheidung des Gerichtshofes der

# Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-320/03

Beachte

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil

vom 15. November 2005, C-320/03, entschieden, dass die

Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den

Art. 28 und 29 EGV verstoßen hat, dass mit der Verordnung des

Landeshauptmannes von Tirol vom 27. Mai 2003, mit der auf der

A 12 Inntalautobahn verkehrsbeschränkende Maßnahmen erlassen

werden (sektorales Fahrverbot), ein Fahrverbot für bestimmte

Güter befördernde Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse von

mehr als 7,5 t auf einem Teilstück der A 12 Inntalautobahn verhängt

worden ist.

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 3. Jänner 2006 betreffend die Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über die Klage der Kommission derEuropäischen Gemeinschaften gegen die Republik Österreich in der Rechtssache C- 320/03