# Reisegebührenverordnung

Verordnung der Landesregierung vom 11. Jänner 2012 über die Festsetzung der Höhe des Kilometergeldes, der Tagesgebühr und der Nächtigungsgebühr (Reisegebührenverordnung)

StF: LGBl. Nr. 3/2012

> Aufgrund der §§ 7 Abs. 4 und 8 Abs. 1 und 2 der Tiroler Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 45/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 113/2011, wird verordnet:

Im RIS seit

26.01.2012

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:

Im RIS seit

19.09.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Die Tagesgebühr beträgt 36,50 Euro.

(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 37,70 Euro und bei Reisen in andere Länder 50,30 Euro.

Im RIS seit

20.06.2024

## § 3 {#par_3}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 47/2008, außer Kraft.