# Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2017

Verordnung der Landesregierung vom 17. Jänner 2017, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 4/2017

> Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 130/2013, wird verordnet:

Im RIS seit

03.02.2017

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2017 wird mit 1,008 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 844,46 Euro.

Im RIS seit

03.02.2017

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2017 in Kraft.

Im RIS seit

03.02.2017

## Anl. 0 Im RIS seit {#prov_anl_0}

Im RIS seit

13.07.2017