# Wohnbauförderungsbeitragsgesetz, Tiroler

Gesetz, mit dem die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages festgesetzt wird (Tiroler Wohnbauförderungsbeitragsgesetz)

StF: LGBl. Nr. 153/2018 - Landtagsmaterialien: 370/2018

> Der Landtag hat beschlossen:

Im RIS seit

03.01.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Höhe des Tarifs wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs. 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017, festgelegt.

Im RIS seit

03.01.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Der Ertrag aus dem Wohnbauförderungsbeitrag ist zur Förderung von Vorhaben des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen zu verwenden.

Im RIS seit

03.01.2019

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2019 anzuwenden.

Im RIS seit

03.01.2019