# Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2023

Verordnung der Landesregierung vom 10. Jänner 2023, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 3/2023

> Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 205/2021, wird verordnet:

Im RIS seit

19.01.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2023 wird mit 1,0774 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.053,64 Euro.

Im RIS seit

19.01.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft.

Im RIS seit

19.01.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

19.01.2023