# Aufwertungszahl-Verordnung 2023

Verordnung der Landesregierung vom 24. Jänner 2023 über die Aufwertungszahl nach dem Tiroler Teilhabegesetz (Aufwertungszahl-Verordnung 2023)

StF: LGBl. Nr. 14/2023

> Aufgrund des § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes, LGBl. Nr. 32/2018, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:

Im RIS seit

08.02.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Aufwertungszahl für das Jahr 2023 wird mit 1,031 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 23 Abs. 4 des Tiroler Teilhabegesetzes beträgt sohin 500,91 Euro.

Im RIS seit

08.02.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Im RIS seit

08.02.2023