# Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023, Tiroler

Verordnung der Landesregierung vom 27. Juni 2023, mit der die Lehrpläne für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden (Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023)

StF: VBl. Tirol Nr. 72/2023

> Aufgrund der §§ 64, 65 und 66 Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 65/2022, wird nach Anhören des Land- und forstwirtschaftlichen Schulbeirates verordnet:

Im RIS seit

01.08.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachberufsschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:

(2) Für die dreistufigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen sowie für die zweistufigen weiterführenden Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:

(3) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden folgende Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen (Anlage 3/0):

Im RIS seit

05.08.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005, LGBl. Nr. 52/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 127/2020, außer Kraft.

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 1-0 Im RIS seit {#prov_anl_1_0}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 1-1 Im RIS seit {#prov_anl_1_1}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 1-2 Im RIS seit {#prov_anl_1_2}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 2-0 Im RIS seit {#prov_anl_2_0}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 2-1 Im RIS seit {#prov_anl_2_1}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 2-2 Im RIS seit {#prov_anl_2_2}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 2-3 Im RIS seit {#prov_anl_2_3}

Im RIS seit

01.08.2023

## Anl. 2-4 Im RIS seit {#prov_anl_2_4}

Im RIS seit

05.08.2024

## Anl. 3-0 Im RIS seit {#prov_anl_3_0}

Im RIS seit

01.08.2023