# Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2024 (Mindestsicherung)

Verordnung der Landesregierung vom 28. November 2023, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 87/2023

> Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 79/2023, wird verordnet:

Im RIS seit

15.12.2023

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2024 wird mit 1,097 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.155,84 Euro. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.

Im RIS seit

15.12.2023

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Im RIS seit

15.12.2023

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

15.12.2023