# TTHG-Leistungs-Verordnung

Verordnung der Landesregierung vom 30. Mai 2023 über nähere Bestimmungen für die im Rahmen der Hoheitsverwaltung nach dem Tiroler Teilhabegesetz gewährten Leistungen (TTHG-Leistungs-Verordnung)

StF: LGBl. Nr. 49/2023

> Aufgrund des § 14 Abs. 1 und 3 des Tiroler Teilhabegesetzes - TTHG, LGBl. Nr. 32/2018, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird nach Anhörung der Nutzerinnenvertretung, der Angehörigenvertretung sowie der betroffenen Dienstleisterinnen verordnet:

Im RIS seit

11.01.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) In den Anlagen 1 bis 20 werden unter Berücksichtigung der Ziele und Grundsätze nach den §§ 1 und 2 TTHG Beschreibungen (§ 14 Abs. 1 lit. a bis g TTHG) und Qualitätsstandards (§ 14 Abs. 1 lit. h TTHG) für folgende Leistungen festgelegt:

(2) In der Anlage 21 wird der Qualitätsstandard „Gewaltschutz“ für die in Abs. 1 angeführten Leistungen festgelegt.

Im RIS seit

30.04.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Die Dienstleisterin hat die von ihr angebotenen Leistungen unter den in den jeweils maßgebenden Leistungsbeschreibungen (Anlagen 1 bis 20) festgelegten Rahmenbedingungen zu erbringen.

(2) Die für jede angebotene Leistung allgemein und leistungsspezifisch festgelegten Qualitätsstandards (Anlagen 1 bis 21) sind von der Dienstleisterin umzusetzen. Für die Umsetzung des Standard 1 „Infrastruktur“ gilt für nach § 41 TTHG betriebsbewilligte Einrichtungen eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2030. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung der Frist durch die Landesregierung möglich.

(3) Die Dienstleisterin hat die Einhaltung der Qualitätsstandards über Aufforderung der Landesregierung zu bestätigen.

Im RIS seit

30.04.2026

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Im RIS seit

11.01.2024

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 3 Im RIS seit {#prov_anl_3}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 4 Im RIS seit {#prov_anl_4}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 5 Im RIS seit {#prov_anl_5}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 6 Im RIS seit {#prov_anl_6}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 7 Im RIS seit {#prov_anl_7}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 8 Im RIS seit {#prov_anl_8}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 9 Im RIS seit {#prov_anl_9}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 10 Im RIS seit {#prov_anl_10}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 11 Im RIS seit {#prov_anl_11}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 12 Im RIS seit {#prov_anl_12}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 13 Im RIS seit {#prov_anl_13}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 14 Im RIS seit {#prov_anl_14}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 15 Im RIS seit {#prov_anl_15}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 16 Im RIS seit {#prov_anl_16}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 17 Im RIS seit {#prov_anl_17}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 18 Im RIS seit {#prov_anl_18}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 19 Im RIS seit {#prov_anl_19}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 20 Im RIS seit {#prov_anl_20}

Im RIS seit

30.04.2026

## Anl. 21 Im RIS seit {#prov_anl_21}

Im RIS seit

12.05.2026