# Erhebung der Marktgemeinde Reutte zur Stadtgemeinde

Gesetz vom 20. März 2024, mit dem der Marktgemeinde Reutte die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen wird

StF: LGBl. Nr. 20/2024 - Landtagsmaterialien: 134/2024

> Der Landtag hat beschlossen:

Im RIS seit

07.05.2024

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Marktgemeinde Reutte wird die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ verliehen.

Im RIS seit

07.05.2024

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Im RIS seit

07.05.2024