# Pflegeelterngeldverordnung 2025/2026

Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2024 über die Festsetzung des Pflegeelterngeldes (Pflegeelterngeldverordnung 2025/2026)

StF: LGBl. Nr. 136/2024

> Aufgrund des § 33 Abs. 2 des Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetzes, LGBl. Nr. 150/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 102/2023, wird verordnet:

Im RIS seit

09.01.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Pflegepersonen und Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle oder als Bereitschaftspflegerinnen betreuen, haben zur Erleichterung der mit der Pflege verbundenen Lasten gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf Pflegeelterngeld. Bei der erstmaligen Übernahme eines minderjährigen Pflegekindes besteht darüber hinaus gegenüber dem Land Tirol ein Anspruch auf Gewährung eines Ausstattungsbetrages.

(2) Das Pflegeelterngeld besteht aus dem Unterhalt (für die materiellen Bedürfnisse des Pflegekindes) und dem Erziehungsgeld (für die Mühewaltung).

Im RIS seit

09.01.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Pflegepersonen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:

Unterhalt:340,00 Euro

Erziehungsgeld:348,50 Euro

Summe:688,50 Euro

Unterhalt:340,00 Euro

Erziehungsgeld:348,50 Euro

Summe:688,50 Euro

Unterhalt:430,00 Euro

Erziehungsgeld:348,50 Euro

Summe:778,50 Euro

Unterhalt:530,00 Euro

Erziehungsgeld:348,50 Euro

Summe:878,50 Euro

Unterhalt:660,00 Euro

Erziehungsgeld:348,50 Euro

Summe:1.008,50 Euro

Unterhalt:660,00 Euro

Erziehungsgeld:348,50 Euro

Summe:1.008,50 Euro

Im RIS seit

09.01.2025

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

(1) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Bereitschaftspflegerinnen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:

Unterhalt:11,20 Euro

Erziehungsgeld:18,70 Euro

Summe:29,90 Euro

Unterhalt:11,20 Euro

Erziehungsgeld:18,70 Euro

Summe:29,90 Euro

Unterhalt:14,10 Euro

Erziehungsgeld:18,70 Euro

Summe:32,80 Euro

Unterhalt:17,40 Euro

Erziehungsgeld:18,70 Euro

Summe:36,10 Euro

Unterhalt:21,70 Euro

Erziehungsgeld:18,70 Euro

Summe:40,40 Euro

Unterhalt:21,70 Euro

Erziehungsgeld:18,70 Euro

Summe:40,40 Euro

(2) Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Personen, die Minderjährige oder junge Erwachsene im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle betreuen, für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:

Unterhalt:11,20 Euro

Erziehungsgeld:36,70 Euro

Summe:47,90 Euro

Unterhalt:11,20 Euro

Erziehungsgeld:36,70 Euro

Summe:47,90 Euro

Unterhalt:14,10 Euro

Erziehungsgeld:36,70 Euro

Summe:50,80 Euro

Unterhalt:17,40 Euro

Erziehungsgeld:36,70 Euro

Summe:54,10 Euro

Unterhalt:21,70 Euro

Erziehungsgeld:36,70 Euro

Summe:58,40 Euro

Unterhalt:21,70 Euro

Erziehungsgeld:36,70 Euro

Summe:58,40 Euro

Im RIS seit

09.01.2025

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Werden Pflegekinder von Pflegepersonen nicht durch ein ganzes Kalendermonat betreut, so gebührt der aliquote Anteil des Pflegeelterngeldes. Ein bereits zur Auszahlung gelangtes Pflegeelterngeld ist aliquot zurück zu erstatten, es sei denn, dies würde eine besondere Härte bedeuten.

Im RIS seit

09.01.2025

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Pflegepersonen und Personen, die Minderjährige im Rahmen einer sozialpädagogischen Pflegestelle oder als Bereitschaftspflegerinnen betreuen, ist anlässlich der erstmaligen Übernahme des Pflegekindes ein Ausstattungsbeitrag von 334,22 Euro zu gewähren.

Im RIS seit

09.01.2025

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Pflegeelterngeldverordnung 2023, VBl. Nr. 3/2023, außer Kraft.

Im RIS seit

09.01.2025