# Anpassung der Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze

Verordnung der Landesregierung vom 14. Mai 2024, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird

StF: LGBl. Nr. 29/2024

> Aufgrund des § 25 Abs. 2 des Tiroler Verkehrsaufschließungs- und Ausgleichsabgabengesetzes – TVAG, LGBl. Nr. 58/2011, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 3/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

25.04.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Beträge der Ausgleichsabgabe für Spielplätze nach § 25 Abs. 1 TVAG werden wie folgt angepasst:

Im RIS seit

25.04.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022, außer Kraft.

Im RIS seit

25.04.2025