# Kostenbeitrag in den öffentlichen Krankenanstalten

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025 über die Anpassung des Kostenbeitrages in den öffentlichen Krankenanstalten

StF: LGBl. Nr. 92/2025

> Aufgrund des § 41a Abs. 1 und 6 des Tiroler Krankenanstaltengesetzes, LGBl. Nr. 5/1958, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

17.12.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der von Patienten der allgemeinen Gebührenklasse an den Träger der Krankenanstalt zu entrichtende Kostenbeitrag beträgt 13,42 Euro pro Pflegetag.

Im RIS seit

17.12.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Anpassung des Kostenbeitrages in den öffentlichen Krankenanstalten, LGBl. Nr. 92/2024, außer Kraft.

Im RIS seit

17.12.2025