# Festsetzung des Ausgangsbetrages für das Jahr 2026 (Mindestsicherung)

Verordnung der Landesregierung vom 9. Dezember 2025, mit der der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 festgesetzt wird

StF: LGBl. Nr. 98/2025

> Aufgrund des § 9 Abs. 2 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes, LGBl. Nr. 99/2010, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 97/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

30.12.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Ausgangsbetrag für das Jahr 2026 wird mit 1.229,89 Euro festgesetzt. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.

Im RIS seit

30.12.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Im RIS seit

30.12.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

30.12.2025