# GemNova-Gesellschaften, Unterstützung des Tiroler Gemeindeverbandes im Zusammenhang mit der Insolvenz

Gesetz über die Unterstützung des Tiroler Gemeindeverbandes im Zusammenhang mit der Insolvenz der GemNova-Gesellschaften

StF: LGBl. Nr. 16/2026 - Landtagsmaterialien: 5/2026

> Der Landtag hat beschlossen:

Im RIS seit

20.03.2026

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die Landesregierung wird ermächtigt und beauftragt, zum Zweck der Sicherung des Bestandes des Tiroler Gemeindeverbandes im Zusammenhang mit der Insolvenz der GemNova-Gesellschaften

Im RIS seit

20.03.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Die Landesregierung hat die Gewährung des verlorenen Zuschusses (§ 1 lit. a) an folgende Bedingungen zu knüpfen:

(2) Die Haftungsübernahme (§ 1 lit. b) darf ausschließlich für Darlehen erfolgen, die vom Tiroler Gemeindeverband zur Erfüllung der in Abs. 1 lit. a genannten Zahlungsverpflichtungen aufgenommen werden.

Im RIS seit

20.03.2026

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Im RIS seit

20.03.2026