# Gesetz, mit dem die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 geändert wird

Gesetz vom 24. November 1994, mit dem die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, LGBl. Nr. 88, wird wie folgt geändert:

Dem Gesetz werden folgende Anlagen als Anlagen 1, 2 und 3 angefügt:

Anlage 1

Amtlicher Stimmzettel

für die Wahl des Gemeinderates

Anlage nicht darstellbar.

Anlage 2

Amtlicher Stimmzettel

für die Wahl des Bürgermeisters

Anlage nicht darstellbar.

Anlage 3

Amtlicher Stimmzettel

für die engere Wahl des Bürgermeisters

Anlage nicht darstellbar.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.