# Verleihung eines Wappens an die Gemeinde Stumm

Kundmachung der Landesregierung vom 4. April 1995 über die Verleihung eines Wappens an die Gemeinde Stumm

Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, wird kundgemacht:

Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluß vom 4. April 1995 gemäß § 8 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 1966 der Gemeinde Stumm folgendes in der Anlage abgebildete Wappen verliehen:

"Im rechten roten Feld des gespaltenen Schildes der heilige Rupert in Silber mit goldenem Heiligenschein, in der rechten Hand den goldenen Bischofsstab und in der linken ein goldenes Salzgefäß haltend. Das linke Feld schrägrechts geteilt, oben in Gold ein steigender schwarzer Steinbock, unten in Schwarz zwei aufsteigende goldene Spitzen."

Die Farben der Gemeindefahne sind Gelb-Rot.

Anlage

Gemeindewappen

Anlage nicht darstellbar.