# Gesetz, mit dem die Innsbrucker Wahlordnung 1975 geändert wird

Gesetz vom 22. März 1995, mit dem die Innsbrucker Wahlordnung 1975 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Innsbrucker Wahlordnung 1975, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 71/1993, wird wie folgt geändert:

1. § 3 hat zu lauten:

"§ 3

Die Wahlberechtigten haben das Wahlrecht in dem Sprengel auszuüben, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben."

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.