# Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes

Verordnung der Landesregierung vom 25. April 1995, mit der die Vergütung für die Mitglieder des Landesvergabeamtes festgesetzt wird

Auf Grund des § 7 Abs. 3 des Tiroler Vergabegesetzes, LGBl. Nr.

87/1994, wird verordnet:

§ 1

Die Mitglieder des Landesvergabeamtes haben, sofern sie nicht Landesbedienstete sind, gegenüber dem Land Tirol Anspruch auf eine Vergütung nach Maßgabe des § 2.

§ 2

Den Mitgliedern des Landesvergabeamtes gebührt für jede angefangene Sitzungsstunde eine Vergütung von S 220,-, für jede Sitzung jedenfalls eine Vergütung von mindestens S 650,-.

§ 3

Die Auszahlung der Sitzungsgelder hat von Amts wegen vierteljährlich im nachhinein zu erfolgen.

§ 4

Die Stunde wird mit 60 Minuten gerechnet, wobei für die Berechnung der Höhe des Sitzungsgeldes nur volle Stunden herangezogen werden, die jeweils ab Beginn der zweiten halben Stunde anzunehmen sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.