# Verordnung, mit der die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 13. Juni 1995, mit der die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung geändert wird

Auf Grund das Art. 51 der Tiroler Landesordnung 1989, LGBl. Nr. 61/1988, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung über die Geschäftsordnung der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 42/1994, wird wie folgt geändert:

Im Abs. 3 des § 2 hat die Z. 41 zu lauten:

"41. Bestellung des Landesgrundverkehrsreferenten und seines Stellvertreters sowie die Erteilung von Weisungen an diese, soweit sie die Ausübung des Berufungsrechtes und die Erhebung von Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit von Schein- oder Umgehungsgeschäften betreffen;"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.