# Fahrverbot für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge auf der B 312 Loferer Straße; Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 20. Juni 1995, mit der die Verordnung über ein Fahrverbot für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge auf der B 312 Loferer Straße geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 lit. a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der auf der B 312 Loferer Straße ein Fahrverbot für nicht lärmarme Lastkraftfahrzeuge erlassen wird, LGBl. Nr. 57/1993, wird wie folgt geändert:

Im § 2 wird in der lit. e der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Bestimmung als lit. f angefügt:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft.