# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Thaur und der Marktgemeinde Rum

Kundmachung der Landesregierung vom 20. Juni 1995 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Thaur und der Marktgemeinde Rum

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Thaur vom 18. April 1995 und des Gemeinderates der Marktgemeinde Rum vom 18. April 1995, mit denen folgende Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Thaur und der Marktgemeinde Rum vereinbart wurde:

Das der KG Thaur zugehörige Grundstück Nr. 2043/41 wird aus dem Gebiet der Gemeinde Thaur ausgeschieden und in das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Rum eingegliedert.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Thaur und der Marktgemeinde Rum aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Die Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.