# Tourismusorte-Öffnungszeitenverordnung Winter 1995/1996

Verordnung des Landeshauptmannes vom 7. Dezember 1995 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in Tourismusorten (Tourismusorte-Öffnungszeitenverordnung Winter 1995/1996)

Auf Grund des § 6 Abs. 2 lit. b des Öffnungszeitengesetzes 1991, BGBl.Nr. 50/1992, wird verordnet:

§ 1

Öffnungszeiten

An den Samstagen in der Zeit vom 6. Jänner 1996 bis einschließlich 6. April 1996 dürfen in folgenden Gemeinden bzw. Ortsteilen von Gemeinden die Verkaufsstellen bis 18.00 Uhr offengehalten werden:

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 6. Jänner 1996 in Kraft und mit dem Ablauf des 6. April 1996 außer Kraft.