# Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Vomp und der Gemeinde Stans

Kundmachung der Landesregierung vom 28. November 1995 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Vomp und der Gemeinde Stans

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Vomp vom 12. Oktober 1995 und des Gemeinderates der Gemeinde Stans vom 25. September 1995, mit denen nachstehende Änderung der Gemeindegrenze vereinbart wurde:

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Gemeinde Stans und der Gemeinde Vomp aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Die Kosten der Durchführung der vereinbarten Grenzänderung werden jeweils zur Hälfte von der Gemeinde Vomp und der Gemeinde Stans getragen.

§ 4

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1996 in Wirksamkeit.