# Gesetz, mit dem das Gesetz LGBl. Nr. 82/1995

# geändert wird

Gesetz vom 23. November 1995, mit dem das Gesetz LGBl. Nr. 82/1995 geändert wird

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz LGBl. Nr. 82/1995 wird wie folgt geändert:

Artikel I

In den Abs. 2 und 4 des Art. II wird jeweils die Jahreszahl "1995" durch die Jahreszahl "1996" ersetzt.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.