# Kundmachung über die Änderung des Gemeindenamens der Gemeinde Prägraten in "Prägraten am Großvenediger"

Kundmachung der Landesregierung vom 27. Februar 1996 über die Änderung des Gemeindenamens der Gemeinde Prägraten in "Prägraten am Großvenediger"

Gemäß § 9 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, wird kundgemacht:

Die Tiroler Landesregierung hat mit Beschluß vom 27. Februar 1996 gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Tiroler Gemeindeordnung 1966 den Beschluß des Gemeinderates der Gemeinde Prägraten vom 10. Jänner 1996 über die Änderung des Gemeindenamens in "Prägraten am Großvenediger" genehmigt.