# Kundmachung über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mieming und Obsteig

Kundmachung der Landesregierung vom 19. März 1996 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Mieming und Obsteig

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Mieming vom 14. Dezember 1995 und des Gemeinderates der Gemeinde Obsteig vom 16. Februar 1996, mit denen nachstehende Änderung der Gemeindegrenze vereinbart wurde:

Die neue Gemeindegrenze wird entsprechend dem Plan des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung IIId3, vom 20. November 1995, Zl. IIId3-1279/230, durch die geradlinige Verbindung

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Mieming und Obsteig aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Die Kosten der Durchführung der vereinbarten Grenzänderung werden im Zuge der Zusammenlegung Mooswiesen getragen.

§ 4

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit.