# Kundmachung über die Genehmigung der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Jerzens und St. Leonhard im Pitztal

Kundmachung der Landesregierung vom 19. März 1996 über die Genehmigung einer Änderung der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Jerzens und St. Leonhard im Pitztal

§ 1

Die Tiroler Landesregierung genehmigt gemäß § 2 Abs. 1 der Tiroler Gemeindeordnung 1966, LGBl. Nr. 4, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 98/1991, die übereinstimmenden Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Jerzens vom 3. Februar 1994 und des Gemeinderates der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal vom 20. August 1993, mit denen nachstehende Änderung der Gemeindegrenze vereinbart wurde:

Die Grundstücke Nr. 5395/2 und 1525/3 der Katastralgemeinde St. Leonhard im Pitztal werden von der Gemeinde St. Leonhard im Pitztal abgetrennt und als Grundstücke Nr. 2965 und 2966 der Katastralgemeinde Jerzens dem Gebiet der Gemeinde Jerzens eingegliedert. Die Bildung des neuen Grenzverlaufes erfolgt entsprechend der Vermessungsurkunde des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Franz Markowski, Landeck, vom 22. Februar 1995, GZl. 50576/93.

§ 2

Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Jerzens und St. Leonhard im Pitztal aus dieser Grenzänderung findet nicht statt.

§ 3

Diese Grenzänderung tritt mit 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit.