# Verordnung, mit der das Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal geändert wird

Verordnung der Landesregierung vom 7. Mai 1996, mit der das Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal geändert wird

Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 81/1993, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm für die Kleinregion Wipptal erlassen wird, LGBl. Nr. 23/1988, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß die in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellten Teile der Grundstücke Nr. 2273/2 und 2274/2 KG Trins von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorrangfläche ausgenommen werden.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.