# Kleinregion Wörgl und Umgebung, Entwicklungsprogramm

Verordnung der Landesregierung vom 28. Mai 1996, mit der das Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung geändert wird

Auf Grund der §§ 7 Abs. 1 lit. a, 11 und 12 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit § 106 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl.Nr. 81/1993, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm betreffend überörtliche Grünzonen für die Kleinregion Wörgl und Umgebung erlassen wird, LGBl. Nr. 76/1994, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zu § 1 Abs. 2 wird in der Weise geändert, daß der in der Anlage zu dieser Verordnung dargestellte Teil des Grundstückes Nr. 348/4 KG Liesfeld von der Festlegung als überörtliche Grünzone ausgenommen wird.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.