# Verordnung, mit der die Sperrzeitenverordnung 1995 geändert wird

Verordnung des Landeshauptmannes vom 2. September 1996, mit der die Sperrzeitenverordnung 1995 geändert wird

Auf Grund des § 152 Abs. 1 und 7 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Gesetzes BGBl. Nr. 201/1996 wird verordnet:

Artikel I

Die Sperrzeitenverordnung 1995, LGBl. Nr. 46, wird wie folgt geändert:

"(1) Gastgewerbebetriebe sind, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, spätestens um 2 Uhr zu schließen.

(2) Abweichend von der Bestimmung des Abs. 1 sind Gastgewerbebetriebe

Artikel II